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Für die Aufnahme kommen je nach Verfahren unterschiedliche Wege in Frage:
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Anschlussheilbehandlung/Anschlussrehabilitation
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Nach einem Krankenhausaufenthalt auf Veranlassung des behandelnden Akutkrankenhauses (Anschlussheilbehandlung, Anschlussrehabilitation).
Anschlussheilbehandlungen (AHB) müssen vom Akutkrankenhaus (Sozialdienst) beantragt werden.
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Bei BfA-Versicherten kann das Krankenhaus den AHB-Antrag direkt an uns senden |
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Bei LVA-Versicherten ist eine Absprache mit der Rentenversicherung erforderlich.
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Bei Krankenkassenversicherten, Privat- und Zusatzversicherten ist eine Zustimmung der Kasse vor Aufnahme notwendig.
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Nach Vorlage der Kostenübernahmeerklärung bzw. Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird Ihr Aufnahmetermin zur AHB/AR zwischen dem behandelnden Krankenhaus und uns abgestimmt.
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Heilverfahren
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Durch Beantragung eines Heilverfahrens beim zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Beihilfestelle des öffentlichen Dienstes, Private Krankenversicherung).
Der erste Weg führt immer zu Ihrem Haus- oder Facharzt. Er muss die Notwendigkeit eines Heilverfahrens mittels Attest bestätigen. Dieses Attest legen Sie der Krankenkasse vor und lassen sich dort einen Antrag für die BfA/LVA aushändigen. Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr behandelnder Arzt an den zuständigen Kostenträger.
Die Wahl der Klinik trifft dann der Kostenträger unter Berücksichtigung des Patientenwunsches.
Kostenträger der Heilverfahren sind für:
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Angestellte & Arbeiter |
die BfA bzw. LVA |
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Beamte |
die Beihilfestelle und Privatversicherung |
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Selbstständige |
der Patient (Erstattung nach Tarif durch Ihre
Versicherung) |
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Rentner/Hausfrauen |
die Krankenkasse
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