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Hinweise zum Aufnahmeverfahren

Für die Aufnahme kommen je nach Verfahren unterschiedliche Wege in Frage:



Anschlussheilbehandlung/Anschlussrehabilitation

Nach einem Krankenhausaufenthalt auf Veranlassung des behandelnden Akutkrankenhauses (Anschlussheilbehandlung, Anschlussrehabilitation).
Anschlussheilbehandlungen (AHB) müssen vom Akutkrankenhaus (Sozialdienst) beantragt werden.

Bei BfA-Versicherten kann das Krankenhaus den AHB-Antrag direkt an uns senden
Bei LVA-Versicherten ist eine Absprache mit der Rentenversicherung erforderlich.
Bei Krankenkassenversicherten, Privat- und Zusatzversicherten ist eine Zustimmung der Kasse vor Aufnahme notwendig.


Nach Vorlage der Kostenübernahmeerklärung bzw. Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird Ihr Aufnahmetermin zur AHB/AR zwischen dem behandelnden Krankenhaus und uns abgestimmt.



Heilverfahren

Durch Beantragung eines Heilverfahrens beim zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Beihilfestelle des öffentlichen Dienstes, Private Krankenversicherung).

Der erste Weg führt immer zu Ihrem Haus- oder Facharzt. Er muss die Notwendigkeit eines Heilverfahrens mittels Attest bestätigen. Dieses Attest legen Sie der Krankenkasse vor und lassen sich dort einen Antrag für die BfA/LVA aushändigen. Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr behandelnder Arzt an den zuständigen Kostenträger.

Die Wahl der Klinik trifft dann der Kostenträger unter Berücksichtigung des Patientenwunsches.

Kostenträger der Heilverfahren sind für:

Angestellte & Arbeiter die BfA bzw. LVA
Beamte die Beihilfestelle und Privatversicherung
Selbstständige der Patient (Erstattung nach Tarif durch Ihre
Versicherung)
Rentner/Hausfrauen die Krankenkasse




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08.03.2007