Ärztliche Verordnungen
Falls erforderlich, kann Ihr behandelnder Arzt in begrenzten Maße Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Soziotherapie oder häusliche Krankenpflege verordnen sowie Ihnen Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Sprechen Sie ihn dazu einfach an.
Teilnahme am Entlassmanagement
Die Teilnahme am Entlassmanagement ist freiwillig. Sie geben dazu bei unseren Mitarbeitern eine Einwilligungserklärung ab. In dieser Erklärung willigen Sie ein, dass:
- das Team des Entlassmanagements für Sie aktiv wird und dass die Kranken- und Pflegekasse eingebunden werden kann.
- die Mitarbeiter patientenbezogene Daten an Dritte weiter geben dürfen, beispielsweise an niedergelassene Ärzte, Therapeuten oder die Kranken- und Pflegekasse.
Als Patient können Sie die Einwilligung zum Entlassmanagement jederzeit schriftlich widerrufen!
Verzicht auf das Entlassmanagement
Wenn Sie nicht am Entlassmanagement teilnehmen möchten, erteilen Sie uns einfach keine Einwilligungserklärung. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass dieser Verzicht Folgen für die weitere Behandlung und die Nachsorge haben kann. Beispielsweise können sich nötige Anschlussbehandlungen oder die Bearbeitung von Anträgen bei der Kranken- oder Pflegekasse verzögern. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich am Entlassmanagement zu beteiligen.