Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch unter folgender Nummer erreichen:
Sie wollen sich auf die Behandlung bei uns vorbereiten? Hier finden Sie Informationen zu unserem Therapieangebot, wie Sie Ihre Reha beantragen und was Sie für Ihren Aufenthalt mitbringen sollten.
Eine Rehabilitationsmaßnahme in unseren Kliniken steht grundsätzlich allen gesetzlich und privat Krankenversicherten sowie Selbstzahlern offen. Die MEDICLIN Baar Klinik wird vorzugsweise von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) belegt.
Wenn Sie in der Sozialversicherung gesetzlich versichert sind, haben Sie nach § 4 Sozialgesetzbuch I ein Recht auf Reha-Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiedererstellung Ihrer Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Anschlussheilbehandlung oder Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung
Sie folgen unmittelbar (spätestens 14 Tage nach Entlassung) auf eine Krankenhausbehandlung oder eine ambulante Operation und dauern in der Regel drei bis vier Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann sie verlängert werden. Im Fokus stehen das Wiedererlangen verloren gegangener Funktionen und Fähigkeiten sowie das Heranführen an einen selbstständigen Alltag und das Berufsleben.
Der Sozialdienst Ihres vorbehandelnden Krankenhauses stellt den Antrag beim jeweiligen Kostenträger.
Folgebehandlungen für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Knappschaft Bahn, See und Post und der Krankenkassen müssen Sie als Patient vorab beim jeweiligen Kostenträger beantragen.
Wenn Sie privat krankenversichert sind und Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung haben, oder wenn aus medizinischen Gründen keine sofortige Überleitung in die Reha möglich ist, beantragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM). In diesem Fall kann die vorbehandelnde Klinik bis zu sechs Wochen nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus die Behandlung bei uns beantragen.
Ihren Aufnahmetermin stimmen wir direkt mit dem Krankenhaus ab, sobald die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Heilverfahren sollen Ihre Gesundheit erhalten oder bei der Genesung helfen. Dabei wenden wir überwiegend natürliche Heilmittel an. Zu dieser Form der Reha können Sie ambulant oder stationär kommen.
Ziele von Heilverfahren:
Das Heilverfahren beantragen Sie direkt beim zuständigen Kostenträger. Dafür ist ein Attest Ihres behandelnden Haus- oder Facharztes nötig, das die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigt. Das Attest legen Sie Ihrer Krankenkasse vor und lassen sich dort einen Antrag für die Reha-Maßnahme aushändigen. Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr Arzt an den Kostenträger.
Wenn Sie Ihren Antrag ohne vorherige Konsultation eines Arztes bei Ihrem Kostenträger einreichen, wird Ihnen ein Gutachter für die Ausstellung eines ärztlichen Attestes vorgeschlagen.
Selbstzahler können ihren Antrag bei uns stellen. Die Kosten verrechnen wir dann direkt mit Ihnen.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne zu Fragen rund um Antrag und Anreise.
Wer die Kosten für Ihren Aufenthalt übernimmt, hängt von den Zielen der Reha und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab. Zuständige Kostenträger sind in der Regel die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) oder die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Auch die Private Krankenversicherung (PKV) kann je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang die Kosten übernehmen.
Der Kostenträger prüft Ihren Reha-Antrag. Im Anschluss erhalten Sie einen Bescheid. Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie vier Wochen Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Wir empfehlen Ihnen, von diesem Recht Gebrauch zu machen, da die Reha-Maßnahme nach einem Widerspruch sehr oft doch noch genehmigt wird.
Ausführliche Informationen zu Reha-Antrag und Widerspruch erhalten Sie hier.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an Ihre örtliche Servicestelle für Rehabilitation. Einen Überblick über Beratungsangebote erhalten Sie außerdem auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.
Ja, geben Sie dies einfach auf Ihrem Reha-Antrag an oder legen Sie ein entsprechendes Formular bei, auf dem Sie erklären, in welche Reha-Klinik Sie gehen möchten.
Grundsätzlich haben alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung, die erwerbsfähig und nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, alle vier Jahre einen Anspruch auf eine Reha – in dringenden Fällen auch öfter.
Ihren Reha-Antrag können Sie online auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung ausfüllen oder herunterladen.
Wenn die Begleitung medizinisch erforderlich ist, kommt Ihr Kostenträger für die Kosten auf.
Bei Anschlussheilbehandlungen (AHB) sollte die Klinik möglichst im Umkreis von 200 Kilometern liegen. Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Entfernungsbegrenzung.
Diese Informationen dienen als Anregung und Hilfe beim Kofferpacken. Es ist gut möglich, dass Sie nicht alle aufgeführten Dinge benötigen.
Bitte halten Sie bei der Aufnahme bereit:
In der MEDICLIN Baar Klinik ist eine Aufnahme blinder und sehbehinderter Patienten möglich:
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem entsprechenden Träger und uns.
Bitte beantragen Sie vor Beginn Ihrer Reha bei uns eine Leistungszusage, da nur so Leistungspflicht besteht – auch bei medizinischer Notwendigkeit. Private Krankenversicherungen übernehmen grundsätzlich nur dann die Kosten, wenn Ihr Versicherungstarif Reha-Maßnahmen abdeckt.
Als beihilfeberechtigter Privatpatient erhalten Sie nach Ende Ihres Aufenthaltes zwei detaillierte Rechnungen per Post zugeschickt:
Bitte holen Sie vor Behandlungsbeginn einen Anerkennungsbescheid Ihrer zuständigen Beihilfefestsetzungsstelle ein. Voraussetzung für die Anerkennung ist die Notwendigkeit der Maßnahme, die Ihr Arzt attestieren muss. Beihilfeberechtigte Personen gelten als Selbstzahler.
Wenn Sie ein Rezept Ihres Hausarztes in Anspruch nehmen, weisen wir Sie darauf hin, dass bei Komplikationen die Verantwortung ausschließlich bei dem ausstellenden Arzt liegt, da dieser laut Gesetz den Verlauf der Therapie beobachten muss. Weder die Klinik noch die in der Klinik beschäftigten Ärzte können zur Verantwortung gezogen werden.
Die Abrechnung erfolgt mit Ihnen direkt. In den Kosten enthalten sind Unterkunft und Verpflegung, Nutzung des Hallenbades sowie sämtliche kostenfreie Veranstaltungen im Hause.
Volljährige Patienten müssen bei fast allen medizinischen Reha-Maßnahmen eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag leisten. Je nach Art und Dauer der Leistung, Kostenträger und anderer bereits im Kalenderjahr geleisteter Zuzahlungen für Reha-Maßnahmen ist die Dauer der Zuzahlung zeitlich begrenzt:
Keine Zuzahlung leisten müssen Sie bei: