
Vor Ihrem Aufenthalt
Sie wollen sich auf die Behandlung bei uns vorbereiten? Hier finden Sie Informationen zu unserem Therapieangebot, wie Sie Ihre Reha beantragen und was Sie für Ihren Aufenthalt mitbringen sollten.
Reha beantragen
Eine Rehabilitationsmaßnahme in unseren Kliniken steht grundsätzlich allen gesetzlich und privat Krankenversicherten sowie Selbstzahlern offen. Die MEDICLIN Baar Klinik wird vorzugsweise von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) belegt.
Ihr Recht auf Reha
Wenn Sie in der Sozialversicherung gesetzlich versichert sind, haben Sie nach § 4 Sozialgesetzbuch I ein Recht auf Reha-Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiedererstellung Ihrer Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Reha-Arten
Anschlussheilbehandlung oder Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung
Sie folgen unmittelbar (spätestens 14 Tage nach Entlassung) auf eine Krankenhausbehandlung oder eine ambulante Operation und dauern in der Regel drei bis vier Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann sie verlängert werden. Im Fokus stehen das Wiedererlangen verloren gegangener Funktionen und Fähigkeiten sowie das Heranführen an einen selbstständigen Alltag und das Berufsleben.
Der Sozialdienst Ihres vorbehandelnden Krankenhauses stellt den Antrag beim jeweiligen Kostenträger.
- Deutsche Rentenversicherung Bund: Das Krankenhaus kann den Antrag direkt an uns senden.
- Andere Rentenversicherungsträger: Eine Absprache mit der Rentenversicherung des jeweiligen Bundeslandes ist erforderlich.
- Krankenversicherung, Privat- und Zusatzversicherung: Die Zustimmung der Krankenkasse ist vor der Aufnahme notwendig.
Folgebehandlungen für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Knappschaft Bahn, See und Post und der Krankenkassen müssen Sie als Patient vorab beim jeweiligen Kostenträger beantragen.
Wenn Sie privat krankenversichert sind und Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung haben, oder wenn aus medizinischen Gründen keine sofortige Überleitung in die Reha möglich ist, beantragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM). In diesem Fall kann die vorbehandelnde Klinik bis zu sechs Wochen nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus die Behandlung bei uns beantragen.
Ihren Aufnahmetermin stimmen wir direkt mit dem Krankenhaus ab, sobald die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Heilverfahren sollen Ihre Gesundheit erhalten oder bei der Genesung helfen. Dabei wenden wir überwiegend natürliche Heilmittel an. Zu dieser Form der Reha können Sie ambulant oder stationär kommen.
Ziele von Heilverfahren:
- Behandlung von Erkrankungen und deren Folgezuständen, die Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können
- Beseitigung oder Verbesserung gesundheitlicher Schäden, die ohne Behandlung zu permanenten Erkrankungen führen können
- Stabilisierung bisheriger Behandlungserfolge, um bei chronischen Erkrankungen einer weiteren Verschlechterung entgegenzuwirken
Das Heilverfahren beantragen Sie direkt beim zuständigen Kostenträger. Dafür ist ein Attest Ihres behandelnden Haus- oder Facharztes nötig, das die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigt. Das Attest legen Sie Ihrer Krankenkasse vor und lassen sich dort einen Antrag für die Reha-Maßnahme aushändigen. Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr Arzt an den Kostenträger.
Wenn Sie Ihren Antrag ohne vorherige Konsultation eines Arztes bei Ihrem Kostenträger einreichen, wird Ihnen ein Gutachter für die Ausstellung eines ärztlichen Attestes vorgeschlagen.
Selbstzahler können ihren Antrag bei uns stellen. Die Kosten verrechnen wir dann direkt mit Ihnen.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne zu Fragen rund um Antrag und Anreise.
Kostenträger
Wer die Kosten für Ihren Aufenthalt übernimmt, hängt von den Zielen der Reha und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab. Zuständige Kostenträger sind in der Regel die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) oder die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Auch die Private Krankenversicherung (PKV) kann je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang die Kosten übernehmen.
Bescheid und Widerspruch
Der Kostenträger prüft Ihren Reha-Antrag. Im Anschluss erhalten Sie einen Bescheid. Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie vier Wochen Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Wir empfehlen Ihnen, von diesem Recht Gebrauch zu machen, da die Reha-Maßnahme nach einem Widerspruch sehr oft doch noch genehmigt wird.
Ausführliche Informationen zu Reha-Antrag und Widerspruch erhalten Sie hier.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Reha-Antrag
Wer kann mir bei der Antragstellung helfen?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an Ihre örtliche Servicestelle für Rehabilitation. Einen Überblick über Beratungsangebote erhalten Sie außerdem auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.
Kann ich mir meine Wunsch-Reha aussuchen?
Ja, geben Sie dies einfach auf Ihrem Reha-Antrag an oder legen Sie ein entsprechendes Formular bei, auf dem Sie erklären, in welche Reha-Klinik Sie gehen möchten.
Wie oft kann ich eine Reha bekommen?
Grundsätzlich haben alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung, die erwerbsfähig und nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, alle vier Jahre einen Anspruch auf eine Reha – in dringenden Fällen auch öfter.
Woher bekomme ich Anträge für eine Reha?
Ihren Reha-Antrag können Sie online auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung ausfüllen oder herunterladen.
Wer übernimmt die Kosten, wenn mein Partner eine Begleitung bei ihrer Rehabilitation benötigt?
Wenn die Begleitung medizinisch erforderlich ist, kommt Ihr Kostenträger für die Kosten auf.
Kann ich eine Reha-Klinik wählen, die weit von meinem Wohnort entfernt liegt?
Bei Anschlussheilbehandlungen (AHB) sollte die Klinik möglichst im Umkreis von 200 Kilometern liegen. Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Entfernungsbegrenzung.
Kofferpackliste
Diese Informationen dienen als Anregung und Hilfe beim Kofferpacken. Es ist gut möglich, dass Sie nicht alle aufgeführten Dinge benötigen.
Bitte halten Sie bei der Aufnahme bereit:
Buchungsoptionen und Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem entsprechenden Träger und uns.
Bitte beantragen Sie vor Beginn Ihrer Reha bei uns eine Leistungszusage, da nur so Leistungspflicht besteht – auch bei medizinischer Notwendigkeit. Private Krankenversicherungen übernehmen grundsätzlich nur dann die Kosten, wenn Ihr Versicherungstarif Reha-Maßnahmen abdeckt.
Als beihilfeberechtigter Privatpatient erhalten Sie nach Ende Ihres Aufenthaltes zwei detaillierte Rechnungen per Post zugeschickt:
- für Unterkunft, Verpflegung und Anwendungen
- für das Arzthonorar
Bitte holen Sie vor Behandlungsbeginn einen Anerkennungsbescheid Ihrer zuständigen Beihilfefestsetzungsstelle ein. Voraussetzung für die Anerkennung ist die Notwendigkeit der Maßnahme, die Ihr Arzt attestieren muss. Beihilfeberechtigte Personen gelten als Selbstzahler.
Wenn Sie ein Rezept Ihres Hausarztes in Anspruch nehmen, weisen wir Sie darauf hin, dass bei Komplikationen die Verantwortung ausschließlich bei dem ausstellenden Arzt liegt, da dieser laut Gesetz den Verlauf der Therapie beobachten muss. Weder die Klinik noch die in der Klinik beschäftigten Ärzte können zur Verantwortung gezogen werden.
Die Abrechnung erfolgt mit Ihnen direkt. In den Kosten enthalten sind Unterkunft und Verpflegung, Nutzung des Hallenbades und der Sauna sowie sämtliche kostenfreie Veranstaltungen im Hause.
Zuzahlungen
Volljährige Patienten müssen bei fast allen medizinischen Reha-Maßnahmen eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag leisten. Je nach Art und Dauer der Leistung, Kostenträger und anderer bereits im Kalenderjahr geleisteter Zuzahlungen für Reha-Maßnahmen ist die Dauer der Zuzahlung zeitlich begrenzt:
- Deutsche Rentenversicherung: Begrenzung auf 42 Tage (HV) oder 14 Tage (AHB). Die Deutsche Rentenversicherung rechnet die Zuzahlung mit Ihnen direkt ab.
- Gesetzliche Krankenversicherung: Begrenzung auf 28 Tage (AHB) oder unbegrenzt (HV). Wenn die Zuzahlung zwei Prozent Ihres Bruttoeinkommens überschreitet, können Sie sich befreien lassen.
Keine Zuzahlung leisten müssen Sie bei:
- ambulanten Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung
- Rehabilitationsleistungen der Unfallversicherung
- Bezug von Übergangsgeld
- Kinderheilbehandlungen
- Anschlussheilbehandlungen der Berufsgenossenschaft
Ambulante Vorsorgeleistung: die Badekur
Im Rahmen einer Kneipp- oder Heilklima-Kur können Sie unser breites Angebot für Ihren Kuraufenthalt nutzen.
Vereinbaren Sie bereits vor Kurbeginn einen Termin bei unserem Badearzt:
Praxis Dr. med. Peter Hesselbach
Facharzt für Innere Medizin
Telefon: +49 7725 91 76 50
Zur Untersuchung bringen Sie bitte die Befunde Ihres Arztes und den Kurarztschein, den Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, mit. Nach badeärztlicher Untersuchung stellt Ihnen Dr. Hesselbach eine Verordnungskarte aus, auf der alle Anwendungen Ihres Kuraufenthaltes verzeichnet sind.
Badearztscheine und Kurmittelschecks können wir mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Bitte fragen Sie vor Anreise bei uns nach, ob es freie Kapazitäten für die Einlösung eines Badearztscheins oder eines Kurmittelschecks gibt. Alternativ können Sie unser Individualangebot zu buchen.