Die Anschlussheilbehandlung bzw. Anschlussrehabilitation ist eine ambulante oder stationäre Behandlung. Mittels einer AHB sollen Sie verlorengegangene Funktionen und Fähigkeiten wiedererlangen und an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens herangeführt werden. Die AHB schließt sich unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung an, spätestens zwei Wochen nach der Entlassung. Die Dauer der Anschlussheilbehandlung beträgt in der Regel drei Wochen und kann verkürzt oder verlängert werden.
Ob eine AHB erforderlich ist, stellt das Krankenhaus fest. Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft Ihnen, den Antrag zu stellen. Grundsätzlich gibt es zwei Wege in die Anschlussheilbehandlung bzw. Anschlussrehabilitation:
1. Sie werden direkt in die Rehabilitationseinrichtung verlegt, ohne dass die Entscheidung des Kostenträgers (Krankenversicherung oder Rentenversicherung) abgewartet werden muss.
2. Ist eine direkte Verlegung nicht möglich, werden Sie schnellstmöglich in die Rehabilitationseinrichtung verlegt, nachdem der Kostenträger (Krankenversicherung oder Rentenversicherung) kurzfristig über den Antrag entschieden hat.
Die Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR) beinhaltet Diagnostik, Aufklärung und Information zu der jeweiligen Erkrankung und den beeinträchtigten Funktionen. Die Therapieziele legen Arzt / Therapeut und Patient gemeinsam fest. Sie erlernen Bewältigungsstrategien, um Ihre beruflichen Problemlagen im Alltag zu begegnen.